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   VGH Bayern, 19.12.1988 - 21 B 88.02582   

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https://dejure.org/1988,23996
VGH Bayern, 19.12.1988 - 21 B 88.02582 (https://dejure.org/1988,23996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.1988 - 21 B 88.02582 (https://dejure.org/1988,23996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 1988 - 21 B 88.02582 (https://dejure.org/1988,23996)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 668/09

    Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchführung eines

    Er ist damit eine auf Warenumsatz gerichtete Marktveranstaltung, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer inneren Zielrichtung einer typischerweise werktags stattfindenden gewerblichen Betätigung entspricht (ebenso BayObLG, Beschluss vom 22.4.1986 a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987, GewArch 1987, 347; a. A. neben dem vorstehend zitierten BayVGH wohl auch das OVG Lüneburg, Urteil vom 13.10.1983, GewArch 1984, 134, beide Gerichte in Abgrenzung zu einem Automarkt - Anmerkung der Kammer: Sowohl der BayVGH als auch das OVG Lüneburg haben in späteren Entscheidungen ihre Rechtsauffassung für gewerbsmäßig organisierte Flohmärkte nicht aufrechterhalten; vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1988 - 21 B 88.02582 - vom 23. Januar 1989 - 21 B 88.02101 - und vom 11. Mai 1992 - 21 b 91.3435 -, GewArch 1992, 356 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17. Juni 1992 - 7 L 3810/91 -, GewArch 1993, 201 - ).
  • VG Braunschweig, 24.03.2010 - 5 A 30/10

    Feiertagsgesetz; Feiertagsschutz; Festsetzung; Flohmarkt; Gleichbehandlung im

    Ausnahmen werden z.T. anerkannt für gelegentliche (nicht wöchentlich regelmäßige) Flohmärkte, auf denen private Verkäufer ohne Zahlung eines Entgelts an einen gewerblichen Veranstalter gebrauchte Gegenstände (also keine Neuware) anbieten (vgl. BayVGH, B. v. 19.12.1988 - 21 B 88.02582 -, juris Rn.29).
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